Workflow-Instanzen suchen, anfordern und delegieren |
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Es ist möglich, Aktivitäten einem bestimmten Benutzer zuzuweisen. Dieser wird dann in der Regel per E-Mail über die bevorstehende neue Aktivität informiert. Sie können Aktivitäten aber auch einer Gruppe zuweisen. Nachdem ein Gruppenmitglied eine Aktivität angefordert hat, ist sie für die anderen Mitglieder nicht mehr sichtbar.
So suchen Sie Workflow-Instanzen und fordern sie an:
1.Wechseln Sie in den Ansichtsmodus für Workflows und doppelklicken Sie auf einen bestimmten Workflow, um die damit verknüpften Aktivitäten zu suchen. Klicken Sie auf <Alle Prozesse>, um alle Workflow-Aktivitäten zu sehen, die Ihnen und Ihren Gruppen zugewiesen sind. Doppelklicken Sie auf eine Aktivität, um eine geöffnete Aktivität anzufordern oder eine bereits zugewiesene Aktivität zu öffnen.
•Um eine Aktivität anzuzeigen, ohne sie anzufordern, antworten Sie "Nein" im Dialogfeld mit der Meldung: "Wollen Sie die Workflowinstanz zur Bearbeitung anfordern?" (Hinweis: Sie können dieses Dialogfeld unter Optionen deaktivieren.) •Aktivitäten können auch direkt in der Trefferliste verarbeitet werden. Nachdem Sie eine oder mehrere Aktivitäten des gleichen Workflow-Prozesses ausgewählt haben, rechtsklicken Sie und wählen Sie Aktivität ausführen/abschließen aus dem Kontextmenü. Wählen Sie dann die gewünschte Option aus. Bevor Sie diese Option verwenden können, muss sie von einem Administrator in Thereforeâ„¢ Solution Designer konfiguriert werden. •Instanzen, die mit einem roten Symbol gekennzeichnet sind, befinden sich in einem Fehlerzustand. |
2.Die Workflow-Aktivität wird im Therefore™ Viewer zur Verarbeitung geöffnet.
So suchen und delegieren Sie Workflow-Instanzen:
1.Wählen Sie die Workflow-Instanzen aus, die Sie delegieren wollen. Rechtsklicken Sie, um das Kontextmenü aufzurufen, und wählen Sie dort Delegieren. Wählen Sie den Benutzer aus, an den die Instanzen delegiert werden sollen, und klicken Sie auf OK.
Instanzen können nur delegiert werden, wenn beide beteiligten Benutzer (Delegierender und Delegierungsempfänger) über die entsprechenden Berechtigungen verfügen. |